Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaches
Bedingungen für die geschäftliche Nutzung der omniOne-Plattform durch selbstständige Coaches und Unternehmen.
1 · Anbieter, Kunden und Vertragsschluss
Anbieter ist Yilmaz Atakan Kara, omniOne Fitness, Roedernstr. 13, 12459 Berlin, Deutschland; Kontakt: support@omniOne.fitness. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, die es für ihre selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit nutzen; es richtet sich nicht an Verbraucher. Der Vertragspartner wird nachfolgend Coach genannt. Der Plattformvertrag wird mit der Registrierung geschlossen: Dort nimmt der Coach diese Bedingungen ausdrücklich an und bestätigt, dass er als Unternehmer handelt. Sie gelten ab diesem Zeitpunkt auch für das zunächst kostenlose Vorbereitungskonto. Ein Entgelt entsteht erst mit einem gebuchten Abonnement nach Ziffer 6. Zur Einladung von Klienten berechtigt die Registrierung noch nicht; dafür ist zusätzlich der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) im Coach-Konto anzunehmen, bevor erstmals Klienten eingeladen oder deren Daten verarbeitet werden. Jede Annahme wird mit Dokumentfassung, Sprache und Zeitpunkt dokumentiert; die Dokumente sind speicherbar. Die Einrichtung der Zahlung ist ein gesonderter Schritt und ersetzt keinen dieser Vertragsschlüsse. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Coaches gelten nicht, es sei denn, omniOne stimmt ihnen ausdrücklich in Textform zu.
2 · Verhältnis zum Klienten
Der Coach erbringt seine Coaching-Leistungen in eigener Verantwortung und auf Grundlage seiner eigenen Vereinbarung mit dem Klienten. Eingeladene Klienten nutzen die Plattform als vom Coach berechtigte Nutzer; dadurch entsteht kein eigenständiger Plattformvertrag zwischen ihnen und omniOne. Diese Coach-AGB werden Klienten nicht zur Annahme vorgelegt. Klienten erhalten gesondert Hinweise zur Nutzung und zum Datenschutz sowie, soweit erforderlich, die ausdrückliche Gesundheitsdaten-Einwilligung für ihren benannten Coach.
3 · Vertragsleistung und Funktionsumfang
omniOne stellt eine digitale Arbeitsumgebung zur Organisation, Durchführung, Dokumentation und Kommunikation von Coaching bereit. Dazu können insbesondere die Verwaltung von Coaching-Beziehungen, strukturierte Erhebung und Darstellung von Angaben, Ziele und Planungen, Verlaufsdokumentation sowie Nachrichten und Dateien gehören. Maßgeblich sind die vereinbarten wesentlichen Leistungen und der gebuchte Tarif. Konkrete Leistungszusagen bei Vertragsschluss oder Buchung sowie individuelle Vereinbarungen bleiben verbindlich. Beispiele, Abbildungen und Screenshots auf der Website veranschaulichen die Leistung; sie begründen keinen Anspruch auf dauerhaft identische Oberflächen oder Abläufe und keine Zusage künftig entwickelter Einzelmerkmale. Weiterentwicklungen richten sich nach Ziffer 4. Es werden keine bestimmten Gesundheits-, Fitness- oder Geschäftserfolge geschuldet.
4 · Weiterentwicklung und Leistungsänderungen
omniOne darf Bedienung, technische Umsetzung und Funktionen weiterentwickeln, soweit der vereinbarte Nutzungszweck und die wesentlichen Leistungen erhalten bleiben und die Änderung für den Coach zumutbar ist. Sachliche Gründe können Sicherheit, Fehlerbehebung, geänderte rechtliche Anforderungen oder technische Weiterentwicklung sein. Eine wesentliche Einschränkung einer vereinbarten Leistung oder eine Änderung des Vertragszwecks wird nicht allein durch diese Klausel erlaubt. Erforderliche Vertragsänderungen richten sich nach Ziffer 14. Neue Verarbeitungszwecke, Empfänger oder Rechtsgrundlagen bedürfen einer gesonderten Datenschutzprüfung; diese Klausel ersetzt keine erforderliche Information oder Einwilligung.
5 · Zugang und Verantwortung des Coaches
Der Coach macht zutreffende Konto- und Geschäftsdaten, hält Zugangsdaten vertraulich und informiert omniOne über vermuteten Missbrauch. Rechtswidrige Inhalte, fremde Zugangsnutzung und Angriffe auf Sicherheit oder Verfügbarkeit sind untersagt. Für seine Coaching-Tätigkeit ist der Coach allein verantwortlich. Er stellt insbesondere sicher, dass
- er über die für seine Tätigkeit erforderlichen Qualifikationen und Erlaubnisse verfügt und die Grenzen zu ärztlichen, ernährungstherapeutischen oder anderen reglementierten Berufen beachtet;
- er nur Personen einlädt, deren Daten er rechtmäßig verwenden darf, sie über seine Verarbeitung informiert und ihre Rechte beachtet; bei Personen, die nicht selbst wirksam einwilligen können, insbesondere Minderjährigen, holt er die Zustimmung der Sorgeberechtigten ein;
- seine Empfehlungen zu Training, Ernährung und Nahrungsergänzung zulässig, geeignet und sicher sind, er keine Heilversprechen oder Zusagen bestimmter gesundheitlicher Ergebnisse macht und Klienten, soweit angezeigt, auf die Konsultation eines Arztes hinweist, insbesondere bei Vorerkrankungen, Schwangerschaft, Medikamenteneinnahme oder Nahrungsergänzung;
- er das geltende Recht zu gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben einhält.
6 · Preise, abrechenbare Klienten und Zahlung
Neue, öffentlich registrierte Coach-Konten erhalten einmalig eine kostenlose Testphase von 30 Tagen (30 × 24 Stunden) ab Bestätigung der E-Mail-Adresse. Eine Kreditkarte oder Zahlungseinrichtung ist dafür nicht erforderlich. Vor der Verarbeitung von Klientendaten ist der AVV anzunehmen. Während der Testphase werden keine laufenden Nutzungsentgelte berechnet. Die Testphase verlängert sich nicht durch erneute Anmeldung oder Aktivierungslinks. Bestehende und administrativ angelegte Konten erhalten sie nicht automatisch. Nach Ablauf entsteht weder automatisch ein kostenpflichtiges Abonnement noch eine automatische Abbuchung. Die kostenpflichtige Nutzung kann erst nach Ablauf gesondert und ausdrücklich aktiviert werden; dann gelten der angezeigte Preis und die Abrechnung pro aktivem Klienten. Bis dahin bleiben berechtigt zugängliche bestehende Inhalte bis zur Beendigung des Plattformvertrags lesbar; die Bearbeitung von Coaching-Inhalten und neue Einladungen sind eingeschränkt. Eine gesondert gewährte Abrechnungsbefreiung bleibt nach ihren eigenen Bedingungen wirksam. Das Testende beendet weder den Plattformvertrag noch Coaching-Beziehungen und löscht keine Daten.
Maßgeblich sind der bei der Buchung ausgewiesene Preis und der Abrechnungszeitraum. omniOne wendet derzeit die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen und nicht berechnet. Endet die Anwendung dieser Regelung, wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zum vereinbarten Preis berechnet; omniOne kündigt dies mindestens 30 Tage vorher in Textform an, soweit der Wechsel rechtzeitig absehbar ist; andernfalls informiert omniOne den Coach unverzüglich nach Kenntnis. Dies ist keine Preiserhöhung im Sinne dieser Ziffer. Die Abrechnung erfolgt pro abrechenbarem aktivem Klienten. Ein Klient zählt erst, wenn Einladung und erforderliche Einrichtung abgeschlossen sind, eine aktive, nicht pausierte Coaching-Beziehung besteht und das Konto für die reguläre Nutzung freigegeben ist. Eingeladene, noch im Onboarding befindliche, pausierte, beendete, deaktivierte oder gelöschte Klienten zählen nicht. Die Zahlungseinrichtung allein löst kein Entgelt aus. Bei null abrechenbaren Klienten fällt kein weiteres laufendes nutzungsabhängiges Entgelt an; ein bestehendes Stripe-Abonnement wird entsprechend beendet und bereits entstandene Beträge oder Gutschriften werden abschließend abgerechnet. Wiederkehrende Zahlungen werden über Stripe abgewickelt; vollständige Zahlungsdaten werden dort eingegeben. Die Ermächtigung zum Einzug der wiederkehrenden Entgelte über die bei Stripe hinterlegte Zahlungsmethode erteilt der Coach bei der Zahlungseinrichtung gesondert; der angezeigte Preis und die Ermächtigung werden dokumentiert. Entgelte werden für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus fällig. Änderungen der abrechenbaren Anzahl werden zeitanteilig berechnet oder gutgeschrieben; Gutschriften werden regelmäßig mit weiteren Rechnungen verrechnet. Zwingende Erstattungsansprüche bleiben unberührt.
Preisänderungen für bestehende Buchungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Coach. omniOne kann neue Preise insbesondere im Zusammenhang mit zusätzlichen Funktionen, einem erweiterten Leistungsumfang oder einer geänderten Preisgestaltung anbieten; eine Bindung der Preise an die Entwicklung eigener Kosten wird nicht vereinbart. Das Angebot erfolgt in Textform und nennt den neuen Preis, den betroffenen Leistungsumfang und den vorgesehenen Beginn. Schweigen oder die bloße weitere Nutzung gilt nicht als Zustimmung. Ohne ausdrückliche Annahme gelten der bisherige Preis und die bisher vereinbarten Leistungen weiter. Die vereinbarten ordentlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt; eine Ablehnung allein begründet kein zusätzliches außerordentliches Kündigungsrecht.
Für neue Buchungen gilt der jeweils vor Abschluss ausgewiesene und ausdrücklich vereinbarte Preis. Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen werden nur aufgrund einer gesonderten ausdrücklichen Buchung berechnet. Bereits vereinbarte wesentliche Leistungen dürfen dadurch nicht ohne Vereinbarung eingeschränkt oder nochmals kostenpflichtig gemacht werden. Eine Senkung eigener Kosten verpflichtet nach diesen AGB nicht zur Senkung vereinbarter Preise. Die gesonderte Umsatzsteuerregelung und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
Maßgeblich sind der bei der Buchung ausgewiesene Preis und der Abrechnungszeitraum. omniOne wendet derzeit die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG an; Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen und nicht berechnet. Endet die Anwendung dieser Regelung, wird die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich zum vereinbarten Preis berechnet; omniOne kündigt dies mindestens 30 Tage vorher in Textform an, soweit der Wechsel rechtzeitig absehbar ist; andernfalls informiert omniOne den Coach unverzüglich nach Kenntnis. Dies ist keine Preiserhöhung im Sinne dieser Ziffer. Die Abrechnung erfolgt pro abrechenbarem aktivem Klienten. Ein Klient zählt erst, wenn Einladung und erforderliche Einrichtung abgeschlossen sind, eine aktive, nicht pausierte Coaching-Beziehung besteht und das Konto für die reguläre Nutzung freigegeben ist. Eingeladene, noch im Onboarding befindliche, pausierte, beendete, deaktivierte oder gelöschte Klienten zählen nicht. Die Zahlungseinrichtung allein löst kein Entgelt aus. Bei null abrechenbaren Klienten fällt kein weiteres laufendes nutzungsabhängiges Entgelt an; ein bestehendes Stripe-Abonnement wird entsprechend beendet und bereits entstandene Beträge oder Gutschriften werden abschließend abgerechnet. Wiederkehrende Zahlungen werden über Stripe abgewickelt; vollständige Zahlungsdaten werden dort eingegeben. Die Ermächtigung zum Einzug der wiederkehrenden Entgelte über die bei Stripe hinterlegte Zahlungsmethode erteilt der Coach bei der Zahlungseinrichtung gesondert; der angezeigte Preis und die Ermächtigung werden dokumentiert. Entgelte werden für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus fällig. Änderungen der abrechenbaren Anzahl werden zeitanteilig berechnet oder gutgeschrieben; Gutschriften werden regelmäßig mit weiteren Rechnungen verrechnet. Zwingende Erstattungsansprüche bleiben unberührt.
Preisänderungen für bestehende Buchungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Coach. omniOne kann neue Preise insbesondere im Zusammenhang mit zusätzlichen Funktionen, einem erweiterten Leistungsumfang oder einer geänderten Preisgestaltung anbieten; eine Bindung der Preise an die Entwicklung eigener Kosten wird nicht vereinbart. Das Angebot erfolgt in Textform und nennt den neuen Preis, den betroffenen Leistungsumfang und den vorgesehenen Beginn. Schweigen oder die bloße weitere Nutzung gilt nicht als Zustimmung. Ohne ausdrückliche Annahme gelten der bisherige Preis und die bisher vereinbarten Leistungen weiter. Die vereinbarten ordentlichen Kündigungsrechte bleiben unberührt; eine Ablehnung allein begründet kein zusätzliches außerordentliches Kündigungsrecht.
Für neue Buchungen gilt der jeweils vor Abschluss ausgewiesene und ausdrücklich vereinbarte Preis. Zusätzliche kostenpflichtige Leistungen werden nur aufgrund einer gesonderten ausdrücklichen Buchung berechnet. Bereits vereinbarte wesentliche Leistungen dürfen dadurch nicht ohne Vereinbarung eingeschränkt oder nochmals kostenpflichtig gemacht werden. Eine Senkung eigener Kosten verpflichtet nach diesen AGB nicht zur Senkung vereinbarter Preise. Die gesonderte Umsatzsteuerregelung und zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
7 · Zahlungsausfall und Nutzungszustände
Bei fehlgeschlagener Zahlung wird der Coach informiert und erhält eine angezeigte Zahlungsfrist. Neue Einladungen können währenddessen eingeschränkt sein. Nach Fristablauf kann die Bearbeitung bis zur Klärung schreibgeschützt werden; berechtigt zugängliche bestehende Inhalte bleiben bis zur Beendigung des Plattformvertrags lesbar. Danach gelten die Rückgabe- und Abwicklungsregelungen nach Ziffer 8 und Anlage 4 des AVV sowie zwingende Abruf- und Datenschutzrechte; ein unbegrenzter Lesezugang in der App wird nicht zugesagt. Eine Pause, ein Zahlungsausfall oder die Beendigung einer Abrechnung löscht die Coaching-Historie nicht. Der Coach kann seine offene Abrechnung in den Kontoeinstellungen verwalten. Kostenlose oder vergünstigte Angebote gelten nur im ausdrücklich zugesagten Umfang.
8 · Laufzeit, Kündigung und Datenabwicklung
Ein gebuchtes monatliches Abonnement verlängert sich jeweils um einen Monat und kann vom Coach jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Kündigungen können über die angebotenen Kontofunktionen oder in Textform an support@omniOne.fitness erfolgen. Der Coach kann die Kündigung des Plattformvertrags jederzeit in Textform erklären. Bei einem bestehenden Abonnement wird die ordentliche Kündigung zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam; ohne bestehendes Abonnement wird sie mit Zugang wirksam. omniOne kann den Plattformvertrag mit einer Frist von 60 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen. Für ein Konto ohne gebuchtes Abonnement und ohne aktive Coaching-Beziehung kann omniOne den Plattformvertrag abweichend mit einer Frist von 30 Tagen in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt; ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen gegen Ziffer 5 vor. Die Kündigung der Abrechnung, das Ende einzelner Coachings und die Beendigung des Plattformvertrags sind zu unterscheiden. Mit der Beendigung des Plattformvertrags übermittelt der Coach seine Weisung zur Rückgabe oder Löschung der Auftragsdaten; für die technische Konto-Löschung sind zuvor aktive Coaching-Beziehungen zu beenden. Rückgabe und Löschung richten sich nach Ziffer 9 und Anlage 4 des AVV. Ein Self-Service-Export ist nicht Bestandteil der Leistung; die reguläre Rückgabe einschließlich einer erforderlichen manuellen Durchführung ist ohne zusätzliches Entgelt umfasst. Bei vollständiger Einstellung des Dienstes kündigt omniOne die Plattformverträge mit einer Frist von 60 Tagen zum Monatsende in Textform, erbringt die vereinbarten Leistungen bis zum Vertragsende und ermöglicht eine geordnete Abwicklung unter Wahrung zwingender Übergangs- und Datenabruffristen. Vorausbezahlte Entgelte für nach Vertragsende nicht erbrachte Leistungszeiträume werden anteilig erstattet.
9 · Nutzungsrechte und Inhalte
Der Coach erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Plattform für seine geschäftlichen Coaching-Zwecke und durch die dafür vorgesehenen Nutzer zu verwenden. Rechte an Software und Gestaltung verbleiben bei den jeweiligen Rechteinhabern. An eingestellten Inhalten werden omniOne nur die zur vereinbarten Bereitstellung erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt, insbesondere zur Speicherung, technisch erforderlichen Bearbeitung, Anzeige und Übermittlung an berechtigte Nutzer. Es erfolgt keine Rechteübertragung für Werbung, den Verkauf von Inhalten oder das Training fremder Modelle. Datenschutzrechtliche Rechte an personenbezogenen Daten bleiben unberührt.
10 · Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Für die personenbezogenen Coaching-Daten seiner Klienten ist der Coach Verantwortlicher; omniOne verarbeitet sie nach dem AVV. Dieser wird gesondert angenommen und ist ab seiner Annahme einschließlich seiner Anlagen Bestandteil des Plattformvertrags. Der Coach muss insbesondere seine Informationspflichten sowie die Voraussetzungen der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten erfüllen. Die in der App unterstützte Einwilligung ersetzt keine Prüfung seines konkreten Coaching-Angebots. Die Verarbeitung in eigener Verantwortlichkeit von omniOne beschreibt die Datenschutzerklärung; deren Kenntnisnahme ist keine Einwilligung in beliebige Verarbeitungen.
11 · Betrieb, Wartung und fachliche Grenzen
omniOne schuldet die vereinbarte Plattformleistung mit angemessener Sorgfalt. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote oder Wiederherstellungszeit wird ohne gesonderte Vereinbarung nicht zugesagt. Erforderliche Wartung kann vorübergehende Einschränkungen verursachen und wird, soweit möglich, angekündigt. Die Plattform ersetzt keine medizinische Beratung, Diagnose oder Behandlung. Fachliche Coaching-Entscheidungen trifft der Coach. Technische Darstellungen und Berechnungen müssen im jeweiligen Coaching-Kontext geprüft werden.
12 · Mängel und Haftung
Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben bestehen. omniOne haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; wesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Coach regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Zwingende Ansprüche, insbesondere nach Art. 82 DSGVO, bleiben unberührt. Für die Coaching-Leistungen des Coaches ist omniOne nicht Leistungserbringer und haftet dafür nicht; eigene Pflichtverletzungen von omniOne bleiben nach diesen Regeln zu beurteilen. Die Freistellung nach Ziffer 5 bleibt unberührt.
13 · Höhere Gewalt
Soweit eine Partei durch ein Ereignis außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs, das auch bei gebotener Sorgfalt nicht abzuwenden war (etwa Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, großflächige Ausfälle von Internet- oder Cloud-Infrastruktur oder Angriffe, die trotz angemessener, risikogerechter Schutzmaßnahmen nicht abgewendet werden konnten), an der Leistung gehindert ist, ist sie für die Dauer und im Umfang der Störung von der betroffenen Leistungspflicht befreit. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich und begrenzt die Auswirkungen, soweit zumutbar. Dauert die Störung länger als 30 Tage, kann jede Partei den betroffenen Vertrag in Textform kündigen. Pflichten zu angemessener Vorsorge, insbesondere die in Anlage 2 des AVV beschriebenen Maßnahmen, bleiben bestehen.
14 · Änderungen der Vertragsbedingungen
Änderungen dieser AGB werden mit Erläuterung und geplanter Wirkung in Textform angeboten. Sie werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung wirksam; Schweigen oder die bloße weitere Nutzung gilt nicht als Zustimmung. Ohne ausdrückliche Annahme gelten die bisherigen Bedingungen weiter. Vereinbarte ordentliche und gesetzliche außerordentliche Kündigungsrechte bleiben unberührt. Für Preisänderungen gilt ergänzend Ziffer 6. Rein redaktionelle Erläuterungen dürfen Rechte und Pflichten nicht verändern. Die Informations- und Widerspruchsregelung für Unterauftragsverarbeiter im AVV bleibt gesondert maßgeblich.
15 · Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin, soweit der Coach Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder eine zulässige Gerichtsstandsvereinbarung anderweitig vorliegt. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang (§ 305b BGB). Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt den übrigen Vertrag nicht; an ihre Stelle tritt das Gesetz. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.
Stand: 14. Oktober 2026